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Information

Die Feuerwehr Ebikon-Dierikon ist täglich und rund um die Uhr für Sie da. 

Wir kennen keine Sonn- und Feiertage und sind für Ihre Sicherheit stets im Dienst. 

Das Feuerwehrwesen des Kantons Luzern ist im Feuerschutzgesetz geregelt. Die Einwohnergemeinde Ebikon erlässt die weiteren Vorschriften im Feuerwehrreglement der Gemeinde Ebikon. 

Unterstellt ist die Feuerwehr Ebikon-Dierikon der Einwohnergemeinde Ebikon. Im Feuerschutzgesetz ist auch die Feuerwehrpflicht geregelt. So sind alle Frauen und Männer in der Wohnsitzgemeinde vom 20. Altersjahr bis zum Erreichen des 50. Altersjahres feuerwehrdienstpflichtig. 

Einwohnerinnen und Einwohner, welche nicht Feuerwehrdienst leisten, müssen eine Ersatzabgabe in Form der Feuerwehrsteuer bezahlen.  

Wir sind eine Milizorganisation. Die Feuerwehrangehörigen gehen ihrem Beruf nach.

Bei Alarm rücken die Angehörigen (Fahrer) in die Feuerwehrmagazine Ebikon oder Dierikon ein und fahren von dort mit den Fahrzeugen aus. Die restlichen Feuerwehrleute rücken direkt auf den Schadenplatz aus.

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31.08.2022
Die Einsatzstatistik ist aktualisiert
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02.12.2021
Adventsfenster 2021 findet nicht statt
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